Dringlichkeitsantrag: | Keinen Schritt nach Rechts – Kooperationen und Konsequenzen |
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Antragsteller*in: | GRAS Bochum (dort beschlossen am: 16.05.2025) |
Status: | Übernahme |
Verfahrensvorschlag: | ÜbernahmeErklärung: redaktionelle Änderungen |
Eingereicht: | 16.05.2025, 17:46 |
Ä2 zu D1: Keinen Schritt nach Rechts – Kooperationen und Konsequenzen
Antragstext
Von Zeile 6 bis 10:
inhaltlichen, finanziellen oder kommunikativen Kontakt zu einem oder mehreren Mitgliedern der AfD pflegt, führt dies dazu, dass eine der nach §6 Absatz§ 6 Abs. 5 der campusgrün-Satzung dazu berechtigten Instanzen einen Antrag auf Ausschluss der betreffenden campusgrün-Mitgliedsgruppe nach §6§ 6 Abs. 5 der Satzung initiieren darf. Hierfür müssen nicht alle der oben genannten Kriterien eines positiven
Von Zeile 12 bis 14:
Die Initiierung eines solchen Antrags darf sowohl wie in §6§ 6 Abs. 5 der Satzung beschrieben auf einer Mitgliederversammlung als auch außerhalb einer
Von Zeile 22 bis 24:
bestimmt der Bundesvorstand, maximal jedoch 31 Tage. Das für einen Ausschluss benötigte Quorum regelt die Satzung in §6§ 6 Abs. 5.
Von Zeile 26 bis 28:
erfüllt werden und der Antrag aus diesem Grund scheitern, bestehen dennoch weiterhin die in §6§ 6 Abs. 5 der Satzung vorgesehenen Möglichkeiten, einen Antrag auf Ausschluss auf einer Bundesmitgliederversammlung zu stellen.
Von Zeile 6 bis 10:
inhaltlichen, finanziellen oder kommunikativen Kontakt zu einem oder mehreren Mitgliedern der AfD pflegt, führt dies dazu, dass eine der nach §6 Absatz§ 6 Abs. 5 der campusgrün-Satzung dazu berechtigten Instanzen einen Antrag auf Ausschluss der betreffenden campusgrün-Mitgliedsgruppe nach §6§ 6 Abs. 5 der Satzung initiieren darf. Hierfür müssen nicht alle der oben genannten Kriterien eines positiven
Von Zeile 12 bis 14:
Die Initiierung eines solchen Antrags darf sowohl wie in §6§ 6 Abs. 5 der Satzung beschrieben auf einer Mitgliederversammlung als auch außerhalb einer
Von Zeile 22 bis 24:
bestimmt der Bundesvorstand, maximal jedoch 31 Tage. Das für einen Ausschluss benötigte Quorum regelt die Satzung in §6§ 6 Abs. 5.
Von Zeile 26 bis 28:
erfüllt werden und der Antrag aus diesem Grund scheitern, bestehen dennoch weiterhin die in §6§ 6 Abs. 5 der Satzung vorgesehenen Möglichkeiten, einen Antrag auf Ausschluss auf einer Bundesmitgliederversammlung zu stellen.