Änderungen von D1 zu D1
Ursprüngliche Version: | D1 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 13.05.2025, 19:32 |
Neue Version: | D1 (Version 2) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 17.05.2025, 14:59 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2:
Die Bundesmitgliederversammlung möge beschließen:
Die Bundesmitgliederversammlung möge beschließen:
Von Zeile 9 bis 24:
darf. Hierfür müssen nicht alle der oben genannten Kriterien eines positiven Kontaktes erfüllt sein, es reicht mindestens eines.
Die Initiierung eines solchen Antrags darf sowohl wie in §6 Abs. 5 der Satzung beschrieben auf einer Mitgliederversammlung als auch außerhalb einer Mitgliederversammlung geschehen.
In letzterem Fall muss der Antrag in einem digitalen Umlaufverfahren an die einzelnen Mitgliedsgruppen versandt werden. Der Bundesvorstand entscheidet, auf welchem digitalen Weg dieses Umlaufverfahren stattfindet. Der Antrag ist nur gültig, wenn mindestens 20 Prozent der aktiven Mitgliedsgruppen an dem Umlaufverfahren teilnehmen. Die zeitliche Frist für die digitale Abstimmung bestimmt der Bundesvorstand, maximal jedoch 31 Tage. Das für einen Ausschluss benötigte Quorum regelt die Satzung in §6 Abs. 5.
Sollte das benötigte Teilnahmequorum von 20 Prozent an dem Umlaufverfahren nicht erfüllt werden und der Antrag aus diesem Grund scheitern, bestehen dennoch weiterhin die in §6 Abs. 5 der Satzung vorgesehenen Möglichkeiten, einen Antrag auf Ausschluss auf einer Bundesmitgliederversammlung zu stellen.
Die Initiierung eines solchen Antrags darf sowohl wie in §6 Abs. 5 der Satzung beschrieben auf einer Mitgliederversammlung als auch außerhalb einer Mitgliederversammlung geschehen.
In letzterem Fall muss der Antrag in einem digitalen Umlaufverfahren an die einzelnen Mitgliedsgruppen versandt werden. Der Bundesvorstand entscheidet, auf welchem digitalen Weg dieses Umlaufverfahren stattfindet. Der Antrag ist nur gültig, wenn mindestens 20 Prozent der aktiven Mitgliedsgruppen an dem Umlaufverfahren teilnehmen. Die zeitliche Frist für die digitale Abstimmung bestimmt der Bundesvorstand, maximal jedoch 31 Tage. Das für einen Ausschluss benötigte Quorum regelt die Satzung in §6 Abs. 5.
Sollte das benötigte Teilnahmequorum von 20 Prozent an dem Umlaufverfahren nicht erfüllt werden und der Antrag aus diesem Grund scheitern, bestehen dennoch weiterhin die in §6 Abs. 5 der Satzung vorgesehenen Möglichkeiten, einen Antrag auf Ausschluss auf einer Bundesmitgliederversammlung zu stellen.
Begründung
Von Zeile 29 bis 29:
Durch die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz verschärft sich auch rechtlich gesehen noch einmal deutlich, was moralisch gesehen ohnehin klar sein sollte: es verbietet sich jede Zusammenarbeit mit der AfD und mit AfD-Hochschulgruppierungen.
Durch die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz verschärft sich auch rechtlich gesehen noch einmal deutlich, was moralisch gesehen ohnehin klar sein sollte: es verbietet sich jede Zusammenarbeit mit der AfD und mit AfD-Hochschulgruppierungen.
Von Zeile 35 bis 42:
Zusammenarbeit in einem studentischen Entscheidungs- und Vertretungsgremium wie dem AStA oder dem StuRa.
Beispiele für solche positiven AfD-Kontakte, welche wir als Normalisierung der Rechtsextremen verstehen: Wahl von AfD-Mitglieder in ein Gremium, wie zum Beispiel einen Ausschuss (personell), positive Abstimmung für einen Antrag, welcher von AfD-Mitgliedern (mit)erarbeitet wurde (inhaltlich), Veranstaltungen, die gemeinsam mit AfD-Mitgliedern finanziert wurden (finanziell), gemeinsame Social-Media-Postings oder Messengergruppen mit AfD-Mitgliedern (kommunikativ)
Beispiele für solche positiven AfD-Kontakte, welche wir als Normalisierung derRechtsextremen verstehen: Wahl von AfD-Mitglieder in ein Gremium, wie zum Beispiel einen Ausschuss (personell), positive Abstimmung für einen Antrag, welcher von AfD-Mitgliedern (mit)erarbeitet wurde (inhaltlich), Veranstaltungen, die gemeinsam mit AfD-Mitgliedern finanziert wurden (finanziell), gemeinsame Social-Media-Postings oder Messengergruppen mit AfD-Mitgliedern (kommunikativ)
Von Zeile 49 bis 54:
Satzung auch auf einer Mitgliederversammlung notwendig wären, um einen Ausschluss zu beantragen, sehen wir dieses Teilnahmequorum als genügend an.
Desweiteren schärfen wir mit diesem Beschluss unserer Ansicht nach unsere Standfestigkeit gegen Rechts, da wir jetzt auch bei demokratischen Hochschulgruppierungen diejenigen als mitverantwortlich am Rechtsruck benennen, welche jegliche positive Zusammenarbeit mit der AfD pflegen.
Desweiteren schärfen wir mit diesem Beschluss unserer Ansicht nach unsere Standfestigkeit gegen Rechts, da wir jetzt auch bei demokratischen Hochschulgruppierungen diejenigen als mitverantwortlich am Rechtsruck benennen, welche jegliche positive Zusammenarbeit mit der AfD pflegen.