Veranstaltung: | 51. Bundesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 5.2. Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 02.05.2025) |
Status: | Angenommen |
Antragshistorie: | Version 2 |
A7: Autonomie der Mitgliedgruppen
Antragstext
Die 51. BMV möge beschließen:
Wenn der Bundesverband Kontakt zu Kreis- oder Ortsverbänden der Partei Bündnis
90/Die Grünen aufnehmen möchte und es in dem Gebiet des KVs oder OVs eine aktive
Mitgliedsgruppe des Bundesverbands gibt, muss diese zuvor mit einem angemessenen
zeitlichen Abstand kontaktiert werden. Gegen den Willen einer Mitgliedsgruppe
findet keine Kooperation mit dem dazugehörigen KV/OV und keine Aktion des
Bundesverbands selbst auf dem Gebiet statt.
Bei KVs/OVs, in deren Gebiet sich mehrere Mitgliedsgruppen befinden, sollte eine
Lösung im Austausch mit allen Mitgliedsgruppen gefunden werden.
Begründung
Die Mitgliedsgruppen genießen Autonomie. Gerade bei der Frage von Zusammenarbeit mit den Grünen unterscheiden sich die Mitgliedsgruppen in einem so vielfältigen Verband wie unserem teils deutlich. Die Entscheidungen der Mitgliedsgruppen, ob und in welchem Umfang sie mit den Grünen zusammenarbeiten wollen, sollten nicht durch den Bundesverband beeinflusst werden. Auch die Frage, wie stark man in der Studierendenschaft als Vertreter der Grünen wahrgenommen werden möchte, sollte jede Mitgliedsgruppe für sich entscheiden können. Auf diese Fragen können aber Kooperationen zwischen dem Bundesverband und den Grünen vor Ort großen Einfluss haben. Daher sollte das nur nach vorheriger Absprache und im Einvernehmen mit der lokalen Mitgliedsgruppe geschehen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.